XLVI ZUR VOLKSKUNDE. Kastenwesen.Hindu
Hindus
völliger
Gleichgiltigkeit
gegenüber
und
fragen
auch
nicht
viel
da-
nach,
von
wem
sie
beherrscht
werden,
wenn
sie
nur
ihre
herge-
brachten
religiösen
und
bürgerlichen
dürfen
und
nicht
zu
viele
Steuern
bezahlen
müssen.
Die
Kasten-
ordnung
ist
deshalb
hauptsächlich
schuld
daran,
daß
Indien
von
jeher
fremden
auch
heute
noch
die
stärkste
Stütze
der
englischen
Merkwürdigerweise
zerfallen
auch
die
Brahmanen
längst
nicht
mehr
ausschließlich
Priester
zum
Teil
als
Ackerbauer
unterhalt
verdienen,
in
nicht
weniger
als
zehn
verschiedene
Kasten
mit
1886
Unterabteilungen;
und
es
ist
genau
festgestellt,
zwischen
welchen
Gruppen
Tischgemeinschaft
und
Konnubium
stattfinden
darf
und
zwischen
welchen
nicht.
Selbst
die
indischen
daner
wie
ein
ansteckendes
Gift
sich
dort
in
der
Luft
zu
verbreiten
scheinen.
Auch
auf
Ceylon
bestehen
Kasten
mus
anhängenden
Tamulen
sondern
auch
im
Süden
bei
den
Singhalesen
mus,
zu
dem
diese
sich
meist
bekennen,
die
Kasteneinteilung
verwirft.
In
den
großen
Verkehrszentren
Indiens,
in
denen
der
Einfluß
Europas
sich
geltend
macht,.[,]
kann
sich
allerdings
die
Kastenord-
nung
in
der
alten
Schroffheit
nicht
mehr
halten;
da
fällt
eine
der
künstlich
aufgerichteten
Schranken
nach
der
andern.
Das
englische
Recht
und
Gesetz
kennt
natürlich
kein
Privileg
der
Brahmanen
einer
anderen
höheren
Kaste
und
Straßenbahn,
die
von
der
eingeborenen
benutzt
werden,
machen
die
körperliche
Berührung
von
Leuten
ihr
früher
ängstlich
aus
dem
Wege
gingen,
unvermeidlich.
Auch
tragen
die
modernen
philanthropischen
Reformbestrebungen,
wenn
auch
nicht
gerade
mit
großem
Erfolge,
zur
Beseitigung
der
Kasten-
vorurteile
bei.
Ganz
anders
aber
steht
es
im
inneren
Lande,
z.
B.
in
einer
Hochburg
des
Hinduismus
wie
Benares,
und
namentlich
in
den
Dörfern,
die
abseits
von
den
großen
Verkehrswegen
liegen.
Dort
herrscht
das
Gesetz
der
Kaste
Ausstoßung
aus
der
Kaste
des
Schreckgespenst,
das
ihn
sein
ganzes
Leben
hindurch
in
Angst
hält.
Diese
Strafe
wird
von
einem
Ausschuß
verhängt,
der
den
ört-
lichen
Kastenvorstand
bildet;
hauptsächlich
aus
folgenden
Grün-
den:
wegen
des
Aufgebens
der
Religion
oder
des
Unterlassens
der
vorgeschriebenen
Gebräuche,
wegen
des
Genusses
verbotener
Nah-
rung
oder
solcher
Speisen,
die
von
Mitgliedern
einer
niedrigeren
Kaste
eine
Verletzung
der
Speisegesetze
mit
sich
bringt,
wegen
Unkeusch-